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Wie ist die Zuzahlung geregelt?

  • Krankenfahrten sind generell mit gesetzlicher Zuzahlung. Diese entfällt bei zuzahlungsbefreiung

 

  • Grundsätzlich zahlen Versicherte Zuzahlungen in Höhe von 10% des Fahrpreises, mindestens jedoch 5€ und höchstens 10€.

 

  • Die Belastungsgrenze beträgt 2% bis der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Der Gesetzgeber geht dabei von einem Familienbruttoeinkommen aus. Deshalb kommt es auch darauf an, wie viele Personen dem gemeinsamen Haushalt angehören und von dem Einkommen leben müssen – denn für jeden Familienangehörigen wird ein Freibetrag berücksichtigt.

 

  • Besondere Regelungen gelten für chronisch Kranke:
    Für Versicherte, die wegen der selben Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt grundsätzlich eine geringere Belastungsgrenze von nur 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Für die konkrete Berechnung ihrer Individuellen Belastungsgrenze wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

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