Erläuterung zu den häufigsten Fragen zum um Krankenfahrten:
Was sind Krankenfahrten?
Krankenfahrten sind Fahrten mit dem Taxi, die vom Arzt verordnet werden. Dafür bekommt man vom Arzt einen Transportschein, bzw. eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“.
Hier können nur Fahrten zu Ärzten, in Kliniken oder in ambulante Rehaeinrichtungen verordnet werden.
Die Verordnung, abzüglich ihres Eigenanteils bzw. ihrer Zuzahlung, rechnen wir mit ihrer Krankenkasse direkt ab.
Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Es gibt genehmigungsfreie Fahrten … und genehmigungspflichtige Fahrten.
Woher bekomme ich einen Transportschein?
Dies macht im allgemeinen der Hausarzt.
Wenn Sie bei Fachärzten in Behandlung sind, bekommen Sie den Transportschein vom Facharzt.
Hier ist immer die Frage zu stellen: Welcher Arzt hat ihnen die Therapie, die Behandlung oder den Krankenhausaufenthalt verordnet?
Dieser Arzt sollte dann auch die „Verordnung zur Krankenbeförderung“ ausstellen.
Rechnen wir mit Transportschein ab?
Wenn uns ein ordentlich ausgefüllter Transportschein vorliegt, dann rechnen wir als Taxi- und Mietwagenunternehmen diesen mit ihrer Krankenkasse direkt ab.
Unter ordentlich versteht sich das alles ordnungsgemäß ausgefüllt sein muss. Fehlt irgendwo ein relevantes Kreuz oder ist ein Kreuz durchgestrichen und dafür ein anderes gemacht worden, so muss neben dem durchgestrichenen Kreuz ein Stempel des Arztes mit Unterschrift vorhanden sein.
Falsch ausgestellte Transportscheine können und werden wir nicht abrechnen! Da diese immer durch die Krankenkasse oder dem der Krankenkasse zugehörigem Abrechnungszentrum abgewiesen werden!
Hier besteht dann nur noch die Option das Sie direkt die Fahrt bezahlen und persönlich den Transportschein mit der Quittung von uns bei der Krankenkasse einreichen.
Kann ich zum Hausarzt auch mit Transportschein fahren?
Sofern Sie eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung besitzen ist das jederzeit möglich.
Darunter fallen Patienten mit einem Schwerbeschädigtenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“ oder Pflegegrad 3+Mz „G“ bzw. Pflegegrad 4+5.
Genehmigungspflichtige Fahrten
Serienfahrten dazu zählen: Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie sind immer genehmigungspflichtig!
Wie bekomme ich die Genehmigung? Oft übernimmt dies der entsprechende Arzt. Sollte dies nicht der Fall sein dann wenden Sie sich einfach an uns, sofern der entsprechende Transportschein vorliegt kümmern wir uns darum. Sie erhalten dann in zirka einer bis zwei Woche(n) die Genehmigung von ihrer Krankenkasse nach Hause geschickt. Diese bringen Sie uns dann einfach wieder mit und schon können wir über die Krankenkasse abrechnen.
Zahlt die Krankenkasse alles?
Hier lesen sie alles zu dem Thema Zuzahlung!
Abschließender Hinweis
Auch wenn auf der Verordnung unter Genehmigungsfreie Fahrten der Punkt vor-/nachstationäre Behandlung angekreuzt ist müssen Sie es trotzdem mit der Krankenkasse abklären und eine Genehmigung einholen. Das es hier spezielle Fristen gibt die einzuhalten sind!